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26.08.2010 Patienten können lang wirksame Insulinanaloga weiter erhalten

Vor einigen Wochen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen lang wirksame Insulinanaloga nicht mehr bezahlen müssen.

Dennoch können Patienten die Wirkstoffe Insulin Glargin oder Detemir von ihrer Kasse erstattet bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Krankenkasse mit dem Hersteller des verwendeten Insulins einen so genannten Mehrwertvertrag abgeschlossen hat.

Damit garantieren die Firmen, dass die Behandlung mit lang wirksamen Analoga die Kosten der Therapien mit herkömmlichen Insulin nicht übersteigt. Etliche solcher Verträge existieren bereits.

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