30.06.2008 Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Gute Versorgung soll sich lohnen

Der deutschlandweit erste Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V ohne Beteiligung einer Kassenärztlichen Vereinigung bietet handfeste Vorteile: Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Patienten und deutlich mehr Vergütung hausärzticher Leistung als die KV derzeit bieten kann. Wichtig: Die Hausärzte, die an dem AOK-Vertrag teilnehmen, bleiben weiterhin zugelassene Vertragsärzte im KV-System.
In unserem aktuellen Podcast mit Interviews mit den Vertragspartnern stellen wir Ihnen den Vertrag noch einmal vor. In der Allgemeinarzt-Ausgabe 10/2008 haben wir bereits ausführlich über den wegweisenden Hausarztvertrag berichtet.
Hier kommen Sie direkt zum Podcast Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Gute Versorgung soll sich lohnen.
Aktuelle Ausgabe
Infektionen
• Medikamentöse Prophylaxe und Therapie bei Tuberkulose
• Bakterielle Meningitis
• Reisemedizinische Beratung










