30.06.2008 Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Gute Versorgung soll sich lohnen

Der AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg startet ab 1. Juli 2008. Ab dann können Hausärzte die Teilnahme beantragen und damit neben der KV ein zweites Vergütungssystem wählen.
Ulrich Weigeldt, Deutscher Hausärzteverband.

Der deutschlandweit erste Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V ohne Beteiligung einer Kassenärztlichen Vereinigung bietet handfeste Vorteile: Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Patienten und deutlich mehr Vergütung hausärzticher Leistung als die KV derzeit bieten kann. Wichtig: Die Hausärzte, die an dem AOK-Vertrag teilnehmen, bleiben weiterhin zugelassene Vertragsärzte im KV-System. 

In unserem aktuellen Podcast mit Interviews mit den Vertragspartnern stellen wir Ihnen den Vertrag noch einmal vor. In der Allgemeinarzt-Ausgabe 10/2008 haben wir bereits ausführlich über den wegweisenden Hausarztvertrag berichtet.

Hier kommen Sie direkt zum Podcast Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: Gute Versorgung soll sich lohnen.

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