Glitazone weiter „auf Kasse“ verordnen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Verfahren zum Verordnungsausschluss der Glitazone vorerst gestoppt. Stattdessen muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer ergänzenden Stellungnahme nun erst einmal erläutern, „gegenüber welchen therapeutischen Alternativen das jeweilige Glitazon in der jeweiligen therapeutischen Situation unzweckmäßig ist und warum“, und entsprechende Evidenz beibringen. Die fordert das Ministerium in einem Schreiben an den G-BA vom 4. August 2010.
Zu berücksichtigen seien in der Stellungnahme neben spezifischen Behandlungsschemata auch spezielle Gruppen wie Patienten mit Metforminunverträglichkeit oder -Kontraindikation sowie Patienten nach Schlaganfall. Der G-BA hatte dafür plädiert, die Glitazone – bislang unter bestimmten Voraussetzungen sowohl für die Monotherapie, die orale Zwei- und Dreifach-Kombinationstherapie, Pioglitazon zudem für die Kombination mit Insulin bei Patienten mit Typ-2-Diabetes zugelassen – wegen Unzweckmäßigkeit ohne Ausnahme aus der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV zu nehmen.
Für einen so weitreichenden Verordnungsausschluss müsste laut Ministerium das ungünstige Nutzen-Schaden-Verhältnis „im Vergleich zu den jeweiligen Alternativen in allen regelhaft vorkommenden therapeutischen Situationen mit hoher Sicherheit erwiesen sein“. Dies setze eine sehr differenzierte Bewertung der Evidenz voraus.
cv/sl
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